Eine der traditionsreichsten Kanzleien Münchens. Wir beraten persönlich und mit der Erfahrung aus über 125 Jahren – im Herzen des Lehel.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber. Weil wir beide Perspektiven aus der täglichen Praxis kennen, wissen wir, wie die Gegenseite denkt – und schätzen Chancen realistisch ein.
Kündigung erhalten, Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder Ärger mit dem Zeugnis? Wir prüfen Ihre Lage schnell und vertreten Sie konsequent.
Vom Arbeitsvertrag bis zur Restrukturierung: Wir beraten Unternehmen vorausschauend und vertreten sie in Verhandlung und Prozess.
Für Unternehmen, Gesellschafter, Vermieter und Mieter: Wir gestalten Verträge, lösen Konflikte und setzen Ansprüche durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Persönliche Lebenslagen verlangen Klarheit und Fingerspitzengefühl. Wir begleiten Sie diskret – auf Wunsch auch im Wege der Mediation.
Bei uns sprechen Sie direkt mit der Anwältin oder dem Anwalt, die bzw. der Ihr Mandat führt – von der ersten Besprechung bis zum Abschluss.

Partner · Fachanwalt für Arbeitsrecht
wiedemann@copyroth.de
Fachanwältin für Familienrecht
i.wiedemann@copyroth.de
Partner · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
horn@copyroth.deNeue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht – kurz eingeordnet.
Fast jeder Arbeitsvertrag erlaubt dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer nach einer Kündigung freizustellen. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche pauschale Klausel für unwirksam – mit Folgen auch für den Dienstwagen.
KH
Dr. Kristian HornWer Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten nimmt, ist vor jedem dieser Abschnitte besonders vor einer Kündigung geschützt – auch wenn alle Abschnitte in einem einzigen Schreiben beantragt wurden.
SR
Dr. Stefan RiegerWer nach einer unwirksamen Kündigung sein Gehalt nachfordert, muss sich anrechnen lassen, was er böswillig zu verdienen unterlässt. Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wie weit der Arbeitgeber dazu Auskunft verlangen kann.
KH
Dr. Kristian HornWer bei einer Bewerbung diskriminiert wird, kann neben einer Entschädigung auch den materiellen Schaden ersetzt verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wie weit diese Haftung reicht.
SR
Dr. Stefan RiegerGegründet von Dr. Hans Grimmeiß, über vier Generationen weitergeführt – und heute mit derselben Leidenschaft wie am ersten Tag.
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