Aktuelles
Neue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht – kurz eingeordnet. Die Beiträge ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Freistellung nach Kündigung: BAG kippt die Standardklausel
Fast jeder Arbeitsvertrag erlaubt dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer nach einer Kündigung freizustellen. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche pauschale Klausel für unwirksam – mit Folgen auch für den Dienstwagen.
KH
Dr. Kristian HornElternzeit in Abschnitten: Kündigungsschutz greift vor jedem Abschnitt
Wer Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten nimmt, ist vor jedem dieser Abschnitte besonders vor einer Kündigung geschützt – auch wenn alle Abschnitte in einem einzigen Schreiben beantragt wurden.
SR
Dr. Stefan RiegerAnnahmeverzug: Was der Arbeitgeber über die Stellensuche erfahren darf
Wer nach einer unwirksamen Kündigung sein Gehalt nachfordert, muss sich anrechnen lassen, was er böswillig zu verdienen unterlässt. Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wie weit der Arbeitgeber dazu Auskunft verlangen kann.
KH
Dr. Kristian HornDiskriminierung bei der Bewerbung: Schadensersatz ohne Obergrenze – aber nicht ohne Ende
Wer bei einer Bewerbung diskriminiert wird, kann neben einer Entschädigung auch den materiellen Schaden ersetzt verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wie weit diese Haftung reicht.
SR
Dr. Stefan RiegerArbeitsvertrag per E-Mail? Was seit 2025 beim Nachweisgesetz gilt
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen in Textform nachweisen. Die Erleichterung ist willkommen – sie hat aber Grenzen, die in der Praxis häufig übersehen werden.
KH
Dr. Kristian HornKirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung: Das BAG schließt den Fall Egenberger ab
Nach mehr als zehn Jahren, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesarbeitsgericht im Mai 2026 entschieden: Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Stelle eine gerechtfertigte berufliche Anforderung ist.
SR
Dr. Stefan Rieger