Dr. Roth & Kollegen

Aktuelles

Neue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht – kurz eingeordnet. Die Beiträge ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Arbeitsrecht · Oktober 2026

Freistellung nach Kündigung: BAG kippt die Standardklausel

Fast jeder Arbeitsvertrag erlaubt dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer nach einer Kündigung freizustellen. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche pauschale Klausel für unwirksam – mit Folgen auch für den Dienstwagen.

KHDr. Kristian Horn
Arbeitsrecht · Oktober 2026

Elternzeit in Abschnitten: Kündigungsschutz greift vor jedem Abschnitt

Wer Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten nimmt, ist vor jedem dieser Abschnitte besonders vor einer Kündigung geschützt – auch wenn alle Abschnitte in einem einzigen Schreiben beantragt wurden.

SRDr. Stefan Rieger
Arbeitsrecht · Oktober 2026

Annahmeverzug: Was der Arbeitgeber über die Stellensuche erfahren darf

Wer nach einer unwirksamen Kündigung sein Gehalt nachfordert, muss sich anrechnen lassen, was er böswillig zu verdienen unterlässt. Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wie weit der Arbeitgeber dazu Auskunft verlangen kann.

KHDr. Kristian Horn
Arbeitsrecht · Oktober 2026

Diskriminierung bei der Bewerbung: Schadensersatz ohne Obergrenze – aber nicht ohne Ende

Wer bei einer Bewerbung diskriminiert wird, kann neben einer Entschädigung auch den materiellen Schaden ersetzt verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wie weit diese Haftung reicht.

SRDr. Stefan Rieger
Arbeitsrecht · Oktober 2026

Arbeitsvertrag per E-Mail? Was seit 2025 beim Nachweisgesetz gilt

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen in Textform nachweisen. Die Erleichterung ist willkommen – sie hat aber Grenzen, die in der Praxis häufig übersehen werden.

KHDr. Kristian Horn
Kirchliches Arbeitsrecht · Oktober 2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung: Das BAG schließt den Fall Egenberger ab

Nach mehr als zehn Jahren, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesarbeitsgericht im Mai 2026 entschieden: Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Stelle eine gerechtfertigte berufliche Anforderung ist.

SRDr. Stefan Rieger