
Dr. Kristian Horn
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Kristian Horn ist seit 2005 in der Kanzlei und seit 2010 Partner. Er berät im Individual-, Kollektiv- und kirchlichen Arbeitsrecht, bei betrieblichen Umstrukturierungen und im Kapital- und Personengesellschaftsrecht, begleitet M&A-Transaktionen kleinerer und mittlerer Unternehmen von der Verhandlung bis zum Vertrag und ist daneben im allgemeinen Zivilrecht tätig. Er betreut auch internationale Mandate und berät auf Wunsch auf Englisch. Als Partner der Kanzlei und Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Augenklinik Herzog Carl Theodor trägt er selbst unternehmerische Verantwortung – eine Erfahrung, die unmittelbar in seine Beratung von Unternehmen, Geschäftsführern und Führungskräften einfließt.
Tätigkeitsbereiche
Individual- & Kollektivarbeitsrecht
- Prüfung von Kündigungen und Verhandlung von Abfindungen
- Gestaltung und Prüfung von Arbeits-, Aufhebungs- und Dienstverträgen
- Vertretung bei Abmahnungen, Versetzungen und Befristungen
- Beratung in Betriebsverfassung und Mitbestimmung
- Führung von Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften
Kirchliches Arbeitsrecht
- Beratung im Mitarbeitervertretungsrecht (MAVO, MVG)
- Anwendung und Auslegung kirchlicher Arbeitsvertragsordnungen (AVR, ABD u. a.)
- Beratung kirchlicher Einrichtungen und ihrer Mitarbeitenden
- Vertretung vor kirchlichen Arbeitsgerichten
Betriebliche Umstrukturierungen
- Planung von Betriebsänderungen und Betriebsübergängen
- Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
- Strategische Begleitung von Personalabbau
- Begleitung der Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen
Gesellschaftsrecht
- Beratung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Beratung von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Prüfung und Abwehr von Geschäftsführerhaftung
Beiträge
Freistellung nach Kündigung: BAG kippt die Standardklausel
Fast jeder Arbeitsvertrag erlaubt dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer nach einer Kündigung freizustellen. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche pauschale Klausel für unwirksam – mit Folgen auch für den Dienstwagen.
KH
Dr. Kristian HornAnnahmeverzug: Was der Arbeitgeber über die Stellensuche erfahren darf
Wer nach einer unwirksamen Kündigung sein Gehalt nachfordert, muss sich anrechnen lassen, was er böswillig zu verdienen unterlässt. Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, wie weit der Arbeitgeber dazu Auskunft verlangen kann.
KH
Dr. Kristian HornArbeitsvertrag per E-Mail? Was seit 2025 beim Nachweisgesetz gilt
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen in Textform nachweisen. Die Erleichterung ist willkommen – sie hat aber Grenzen, die in der Praxis häufig übersehen werden.
KH
Dr. Kristian HornLebenslauf
Persönliches
- Geboren
- 1978 in Stade
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
- Weitere Tätigkeit
- Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Augenklinik Herzog Carl Theodor, München
www.augenklinik-muenchen.de - Freizeit
- Klavierspielen, Skifahren und Wandern in den Bergen
- Veröffentlichungen
- Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz und Europarecht. Zur Europarechtskonformität von § 2 IV AGG unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz (Dissertation), Nomos, Baden-Baden 2009, 210 Seiten, Schriften des Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation
- Kontakt
- Gewürzmühlstraße 5, 80538 München
089 55 26 26 0 · horn@copyroth.de


