Handels- und Gesellschaftsrecht
Ob Gründung, Gesellschafterwechsel oder Unternehmensverkauf: Im Gesellschaftsrecht entscheiden gute Verträge und klare Strukturen über den späteren Erfolg.
Worauf es ankommt
Der Gesellschaftsvertrag als Fundament
Regelungen zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Ausscheiden und Abfindung sollten von Anfang an klar sein – sie werden meist erst im Konfliktfall wichtig.
Haftung der Geschäftsleitung
Geschäftsführer und Vorstände haften bei Pflichtverletzungen persönlich. Klare Zuständigkeiten, Dokumentation und rechtzeitiger Rat senken das Risiko erheblich.
Gesellschafterstreit lösen
Konflikte unter Gesellschaftern lähmen das Unternehmen. Wir suchen zuerst eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung und führen, wenn nötig, das Verfahren.
Transaktionen und Nachfolge
Bei Unternehmenskauf und Nachfolge kommt es auf sorgfältige Prüfung, belastbare Verträge und das Zusammenspiel mit Arbeits- und Steuerrecht an.
So begleiten wir Sie
Wir lernen Ihr Unternehmen, die Beteiligten und Ihre wirtschaftlichen Ziele kennen.
Wir entwerfen und verhandeln Verträge, die zu Ihrer Situation passen – verständlich und belastbar.
Wir stehen Ihnen in der laufenden Unternehmenspraxis und in Konflikten zur Seite, auf Wunsch in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Unser Angebot im Überblick
- Begleitung von Unternehmensgründungen und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Laufende Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
- Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten und beim Ausscheiden von Gesellschaftern
- Prüfung und Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer und Vorstände
- Begleitung von Unternehmenskäufen (M&A) und Unternehmensnachfolgen bei kleineren und mittleren Unternehmen
- Begleitung von Umstrukturierungen einschließlich der arbeitsrechtlichen Folgen
- Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen
Ihr Ansprechpartner
Sprechen Sie mit uns.
Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München
