Handels- und Gesellschaftsrecht

Begleitung von Unternehmensgründungen und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Die Wahl der Rechtsform und ein durchdachter Gesellschaftsvertrag legen das Fundament für die spätere Zusammenarbeit der Gesellschafter. Wir begleiten Sie von der ersten Überlegung bis zur Eintragung im Register und bereiten die notarielle Beurkundung vor.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Wahl der Rechtsform

Ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, offene Handelsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts – die Rechtsformen unterscheiden sich vor allem in Haftung, Kapitalausstattung, Formaufwand und Flexibilität. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts 2024 kann sich auch eine GbR in ein Gesellschaftsregister eintragen lassen. Steuerliche Folgen sollten stets in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung bewertet werden.

Formvorgaben bei der Gründung

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH bedarf der notariellen Beurkundung. Die Gesellschaft entsteht als solche erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Bis dahin können die Handelnden persönlich haften. Personengesellschaften lassen sich grundsätzlich formfrei gründen, eine schriftliche Regelung ist gleichwohl dringend zu empfehlen.

Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Das Gesetz enthält für viele Fragen nur Auffangregeln, die selten zu den individuellen Verhältnissen passen. Wichtig sind insbesondere Regelungen zu Beteiligungsverhältnissen, Stimmrechten, Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Wettbewerbsverboten sowie zur Übertragung und Vererbung von Anteilen.

Vorsorge für Konflikte und Ausscheiden

Klauseln zu Kündigung, Ausschluss, Einziehung von Anteilen und Abfindung entscheiden später oft über den Ausgang eines Streits. Abfindungsbeschränkungen sind nur in den von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen wirksam und sollten daher sorgfältig formuliert werden.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Ziele und Struktur klären

In einem ersten Gespräch erfassen wir Ihr Vorhaben, die Beteiligten und deren Interessen und erläutern die in Betracht kommenden Rechtsformen.

Vertragswerk entwerfen

Wir entwerfen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und gegebenenfalls eine Gesellschaftervereinbarung und stimmen die Entwürfe mit allen Beteiligten ab.

Beurkundung und Eintragung vorbereiten

Wir bereiten die Unterlagen für den Notartermin und die Registeranmeldung vor und begleiten Sie bis zur Eintragung der Gesellschaft.

Häufige Fragen

Übernehmen Sie auch die notarielle Beurkundung?

Nein, die Beurkundung erfolgt durch einen Notar Ihrer Wahl. Wir übernehmen die inhaltliche Gestaltung und Vorbereitung der Verträge und stimmen uns auf Wunsch unmittelbar mit dem Notariat ab.

Brauchen wir neben dem Gesellschaftsvertrag eine weitere Vereinbarung?

Häufig ist eine zusätzliche Gesellschaftervereinbarung sinnvoll, etwa für Regelungen, die nicht im Handelsregister öffentlich einsehbar sein sollen. Ob und in welchem Umfang das zweckmäßig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0