Handels- und Gesellschaftsrecht

Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten und beim Ausscheiden von Gesellschaftern

Konflikte unter Gesellschaftern belasten nicht nur die persönlichen Beziehungen, sondern oft auch das Unternehmen selbst. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht und suchen dabei stets auch nach wirtschaftlich tragfähigen Lösungen.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Typische Streitpunkte

Auseinandersetzungen betreffen häufig die Abberufung von Geschäftsführern, Gewinnverwendung, Informationsrechte, Wettbewerbsverstöße oder die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Fehlerhafte Beschlüsse einer GmbH können im Wege der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage angegriffen werden. Dabei sind kurze Fristen zu beachten.

Ausscheiden und Ausschluss

Ein Gesellschafter kann je nach Rechtsform und Vertrag durch Kündigung, Austritt oder Ausschluss aus wichtigem Grund ausscheiden. In der GmbH kommt insbesondere die Einziehung des Geschäftsanteils in Betracht, sofern die Satzung sie zulässt.

Abfindung

Ein ausscheidender Gesellschafter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung, die sich mangels abweichender Regelung am Verkehrswert seiner Beteiligung orientiert. Vertragliche Abfindungsbeschränkungen sind zulässig, dürfen aber nicht zu einem groben Missverhältnis zum tatsächlichen Wert führen.

Einstweiliger Rechtsschutz

Wenn kurzfristig Nachteile drohen, etwa durch die Umsetzung eines umstrittenen Beschlusses, kann gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommen. Die Anforderungen daran sind im Gesellschaftsrecht allerdings hoch.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Sachverhalt und Positionen analysieren

Wir werten Gesellschaftsvertrag, Beschlüsse und Korrespondenz aus und bewerten Ihre rechtliche Position realistisch.

Strategie festlegen

Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, ob eine Verhandlungslösung, eine Mediation oder ein gerichtliches Vorgehen Ihren Zielen am besten entspricht.

Verhandeln und vertreten

Wir führen die Verhandlungen, gestalten Vergleichs- und Ausscheidensvereinbarungen und vertreten Sie erforderlichenfalls vor Gericht oder Schiedsgericht.

Häufige Fragen

Kann ein Mitgesellschafter einfach aus der GmbH ausgeschlossen werden?

Ein Ausschluss setzt in der Regel einen wichtigen Grund oder eine entsprechende Satzungsregelung voraus. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist stets eine Frage des Einzelfalls.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Maßgeblich ist zunächst der Gesellschaftsvertrag. Fehlt eine Regelung, ist grundsätzlich der Verkehrswert der Beteiligung maßgeblich, der regelmäßig durch eine Unternehmensbewertung ermittelt wird.

Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

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