Laufende Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
Im Unternehmensalltag stellen sich fortlaufend gesellschaftsrechtliche Fragen – von der Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung bis zur Änderung der Satzung. Wir stehen Gesellschaftern und Geschäftsführern als beständige Ansprechpartner zur Seite.
Das Wichtigste im Überblick
Zuständigkeiten der Organe
In der GmbH entscheiden die Gesellschafter über grundlegende Angelegenheiten, während die Geschäftsführung die Gesellschaft leitet und nach außen vertritt. Die Gesellschafter können der Geschäftsführung Weisungen erteilen. Satzung und Geschäftsordnung legen häufig zustimmungspflichtige Geschäfte fest.
Gesellschafterbeschlüsse
Beschlüsse müssen ordnungsgemäß vorbereitet, einberufen und gefasst werden. Form- oder Verfahrensfehler können dazu führen, dass Beschlüsse angefochten werden oder nichtig sind. Bestimmte Beschlüsse, etwa Satzungsänderungen, bedürfen der notariellen Beurkundung und der Eintragung im Handelsregister.
Pflichten der Geschäftsführung
Geschäftsführer haben die Angelegenheiten der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (§ 43 GmbHG). Hinzu kommen öffentlich-rechtliche Pflichten, etwa zur Buchführung, zu Registermeldungen einschließlich des Transparenzregisters und zur Beobachtung der wirtschaftlichen Lage.
Informationsrechte der Gesellschafter
Gesellschafter einer GmbH haben weitreichende Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Geschäftsführung darf diese nur in engen gesetzlichen Grenzen verweigern.
So gehen wir vor
Sie schildern uns die anstehende Entscheidung oder Frage. Wir sichten Satzung, Verträge und bisherige Beschlüsse.
Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigen Handlungsoptionen auf und benennen Risiken.
Wir bereiten Einladungen, Beschlussvorlagen, Protokolle und Registeranmeldungen vor und stehen Ihnen auf Wunsch in der Versammlung zur Seite.
Häufige Fragen
Wann sollte der Gesellschaftsvertrag überprüft werden?
Regelmäßig und spätestens bei Veränderungen im Gesellschafterkreis, bei einer geplanten Nachfolge oder bei wesentlichen Gesetzesänderungen. Gerade Regelungen zu Abfindung, Nachfolge und Ausscheiden passen sonst oft nicht mehr zur tatsächlichen Lage.
Beraten Sie die Gesellschaft oder einzelne Gesellschafter?
Beides ist möglich. Wir achten dabei stets darauf, dass keine Interessenkonflikte entstehen, und klären zu Beginn eindeutig, wen wir vertreten.
Ihr Ansprechpartner
Sprechen Sie mit uns.
Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München
