Handels- und Gesellschaftsrecht

Laufende Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Im Unternehmensalltag stellen sich fortlaufend gesellschaftsrechtliche Fragen – von der Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung bis zur Änderung der Satzung. Wir stehen Gesellschaftern und Geschäftsführern als beständige Ansprechpartner zur Seite.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Zuständigkeiten der Organe

In der GmbH entscheiden die Gesellschafter über grundlegende Angelegenheiten, während die Geschäftsführung die Gesellschaft leitet und nach außen vertritt. Die Gesellschafter können der Geschäftsführung Weisungen erteilen. Satzung und Geschäftsordnung legen häufig zustimmungspflichtige Geschäfte fest.

Gesellschafterbeschlüsse

Beschlüsse müssen ordnungsgemäß vorbereitet, einberufen und gefasst werden. Form- oder Verfahrensfehler können dazu führen, dass Beschlüsse angefochten werden oder nichtig sind. Bestimmte Beschlüsse, etwa Satzungsänderungen, bedürfen der notariellen Beurkundung und der Eintragung im Handelsregister.

Pflichten der Geschäftsführung

Geschäftsführer haben die Angelegenheiten der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (§ 43 GmbHG). Hinzu kommen öffentlich-rechtliche Pflichten, etwa zur Buchführung, zu Registermeldungen einschließlich des Transparenzregisters und zur Beobachtung der wirtschaftlichen Lage.

Informationsrechte der Gesellschafter

Gesellschafter einer GmbH haben weitreichende Auskunfts- und Einsichtsrechte in die Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Geschäftsführung darf diese nur in engen gesetzlichen Grenzen verweigern.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Anliegen aufnehmen

Sie schildern uns die anstehende Entscheidung oder Frage. Wir sichten Satzung, Verträge und bisherige Beschlüsse.

Rechtliche Einordnung und Empfehlung

Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigen Handlungsoptionen auf und benennen Risiken.

Umsetzung begleiten

Wir bereiten Einladungen, Beschlussvorlagen, Protokolle und Registeranmeldungen vor und stehen Ihnen auf Wunsch in der Versammlung zur Seite.

Häufige Fragen

Wann sollte der Gesellschaftsvertrag überprüft werden?

Regelmäßig und spätestens bei Veränderungen im Gesellschafterkreis, bei einer geplanten Nachfolge oder bei wesentlichen Gesetzesänderungen. Gerade Regelungen zu Abfindung, Nachfolge und Ausscheiden passen sonst oft nicht mehr zur tatsächlichen Lage.

Beraten Sie die Gesellschaft oder einzelne Gesellschafter?

Beides ist möglich. Wir achten dabei stets darauf, dass keine Interessenkonflikte entstehen, und klären zu Beginn eindeutig, wen wir vertreten.

Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0