IW

Rechtsanwältin
Dr. Ingeborg Wiedemann
Fachanwältin für Familienrecht · Mediatorin
Dr. Ingeborg Wiedemann ist seit 2006 Rechtsanwältin der Kanzlei, seit 2013 Fachanwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Ihre Schwerpunkte sind Familienrecht und Erbrecht. Ihre Erfahrung als Mediatorin prägt auch ihre anwaltliche Arbeit: Sie vertritt die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten klar und behält dabei Lösungen im Blick, die für alle Beteiligten tragfähig sind – gerade dort, wo Eltern auch nach einer Trennung gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder tragen.
Tätigkeitsbereiche
Familienrecht
- Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung
- Berechnung und Durchsetzung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Durchführung von Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Vertretung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Beratung zum Versorgungsausgleich
Unterhalt berechnen wir nach der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien (aktuelle Fassung).
Mehr zum Rechtsgebiet →Lebenslauf
1980–1985Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Lausanne
1984Summer Course „Introduction to English Law“, London School of Economics
1985Erste Juristische Staatsprüfung (Bayern)
1985–1988Rechtsreferendariat in Nürnberg. Wissenschaftliche Assistentin am Institut für Zivil- und Zivilprozessrecht der Universität Erlangen-Nürnberg
1988Zweite Juristische Staatsprüfung (Bayern)
seit 1989Tätigkeit in der Kanzlei Dr. Roth & Kollegen
1991Promotion zum Dr. jur.: „Die Revisibilität ausländischen Rechts im Zivilprozess“
2004–2005Ausbildung zur Mediatorin
2005/2006Fachanwaltskurs Familienrecht in München
seit 10/2006Rechtsanwältin
seit 04/2013Fachanwältin für Familienrecht
HeuteMit Leidenschaft für Sie tätig in der Gewürzmühlstraße
Persönliches
- Geboren
- 1961 in Nürnberg
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch
- Mitgliedschaften
- Studienstiftung des deutschen Volkes (seit 1980)
- Veröffentlichungen
- Die Revisibilität ausländischen Rechts im Zivilprozess (Dissertation, 1991)
- Die Verpflichtung der Ehegatten zur Führung eines gemeinsamen Familiennamens, in: Festschrift für Karl Heinz Schwab (1990)
- Kontakt
- Gewürzmühlstraße 5, 80538 München
089 55 26 26 0 · i.wiedemann@copyroth.de


