Familienrecht

Beratung zum Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine Altersversorgung zwischen den Ehegatten auf. Er wirkt sich oft erst Jahrzehnte später aus, ist aber für die Absicherung im Alter von großer Bedeutung. Wir prüfen die Auskünfte der Versorgungsträger und beraten Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Grundsatz der Halbteilung

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte jeweils hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Erfasst sind insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung sowie betriebliche und private Altersvorsorge.

Ehezeit und Verfahren

Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich in der Regel von Amts wegen im Scheidungsverfahren durch und holt Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet er nur auf Antrag statt.

Arten der Teilung

Regelfall ist die interne Teilung, bei der für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein eigenes Anrecht beim selben Versorgungsträger begründet wird. In bestimmten Fällen erfolgt eine externe Teilung bei einem anderen Versorgungsträger. Bei geringen Ausgleichswerten soll ein Ausgleich unterbleiben.

Vereinbarungen

Ehegatten können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise vertraglich regeln oder ausschließen. Solche Vereinbarungen vor Rechtskraft der Entscheidung bedürfen der notariellen Beurkundung oder gerichtlichen Protokollierung und unterliegen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Unterlagen sichten

Wir verschaffen uns einen Überblick über alle Versorgungsanrechte beider Ehegatten und achten darauf, dass keine Anrechte übersehen werden.

Auskünfte prüfen

Die vom Gericht eingeholten Auskünfte der Versorgungsträger prüfen wir auf Vollständigkeit und Plausibilität und erläutern Ihnen deren Bedeutung.

Gestaltung beraten

Wir beraten Sie, ob eine Vereinbarung sinnvoll ist, und berücksichtigen Wechselwirkungen mit Unterhalt und Zugewinnausgleich.

Häufige Fragen

Kann der Versorgungsausgleich später geändert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa bei wesentlichen Wertänderungen einzelner Anrechte nach der Entscheidung. Zudem sieht das Gesetz Anpassungen vor, etwa wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstirbt oder unterhaltsrechtliche Gründe vorliegen.

Ist ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs sinnvoll?

Das hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob beide Ehegatten in vergleichbarem Umfang vorgesorgt haben. Ein Ausschluss kann einen Ehegatten erheblich benachteiligen und bedarf daher sorgfältiger Prüfung.

Ihre Ansprechpartnerin

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0