Familienrecht

Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung

Eine Trennung verändert vieles zugleich – das Zusammenleben, die Finanzen und oft den Alltag der Kinder. Wir beraten Sie von den ersten Überlegungen an und vertreten Sie im Scheidungsverfahren. Unser Ziel ist, dass Sie Ihre Entscheidungen in Kenntnis Ihrer Rechte und Möglichkeiten treffen können.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Voraussetzungen der Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Gesetz vermutet das Scheitern unwiderlegbar, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere zustimmt, sowie nach dreijähriger Trennung auch ohne Zustimmung (§ 1566 BGB). Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in Ausnahmefällen unzumutbarer Härte möglich.

Das Trennungsjahr

Getrenntleben setzt voraus, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte sie erkennbar ablehnt. Eine Trennung ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn Haushalt und Lebensbereiche tatsächlich getrennt geführt werden. Bereits in dieser Phase können Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder Fragen zur Nutzung der Ehewohnung entstehen.

Das gerichtliche Verfahren

Die Scheidung erfolgt ausschließlich durch Beschluss des Familiengerichts. Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG): Zwingend anwaltlich vertreten sein muss der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen, eigene Anträge aber nur anwaltlich stellen. Der Versorgungsausgleich wird in der Regel von Amts wegen mitentschieden.

Folgesachen im Verbund

Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände sowie Sorge- und Umgangsfragen können auf Antrag zusammen mit der Scheidung im sogenannten Verbund verhandelt werden. Alternativ lassen sich diese Fragen außergerichtlich regeln oder in gesonderten Verfahren klären. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Bestandsaufnahme

Im ersten Gespräch klären wir Ihre familiäre, wirtschaftliche und persönliche Lage sowie Ihre Anliegen. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der rechtlichen Ausgangslage und der nächsten Schritte.

Strategie und Regelungen

Gemeinsam legen wir fest, welche Fragen vorrangig sind und ob eine einvernehmliche Lösung erreichbar ist. Wir führen die Korrespondenz mit der Gegenseite und bereiten gegebenenfalls eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor.

Begleitung im Verfahren

Wir stellen den Scheidungsantrag oder vertreten Sie auf Antragsgegnerseite und begleiten Sie zum Termin beim Familiengericht. Über den Stand des Verfahrens halten wir Sie fortlaufend informiert.

Häufige Fragen

Brauchen beide Ehegatten einen eigenen Anwalt?

Nein. Nur wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich anwaltlich vertreten lassen. Der andere Ehegatte kann zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Eigene Anträge, etwa zu Unterhalt oder Zugewinn, kann er im Verfahren jedoch nur über einen Anwalt stellen.

Kann ich während des Trennungsjahres in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Ja, ein Getrenntleben ist auch in derselben Wohnung möglich, wenn Sie getrennt wirtschaften und kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt wird. Ist das Zusammenleben unzumutbar, kann das Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen einem Ehegatten die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen.

Ihre Ansprechpartnerin

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