Familienrecht & Erbrecht

Familienrecht

Trennung und Scheidung sind persönliche Einschnitte mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen. Wir beraten Sie mit Klarheit und Diskretion – und mit Blick auf eine tragfähige Lösung.

Worauf es ankommt

Das Trennungsjahr

Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Schon in dieser Zeit stellen sich Fragen zu Unterhalt, Wohnung und Vermögen.

Unterhalt

Der Kindesunterhalt orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Beim Ehegattenunterhalt kommt es auf Einkommen, Bedarf und die Umstände der Ehe an.

Zugewinn und Versorgungsausgleich

Im gesetzlichen Güterstand wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Rentenanwartschaften werden im Versorgungsausgleich geteilt.

Die Kinder im Mittelpunkt

Sorge- und Umgangsrecht richten sich nach dem Kindeswohl. Einvernehmliche Regelungen sind für alle Beteiligten meist der beste Weg.

Unsere Beratung

So begleiten wir Sie

Erstgespräch

Wir klären Ihre Situation, Ihre Ziele und die nächsten Schritte – vertraulich und in Ruhe.

Lösungen entwickeln

Wir berechnen Ansprüche, zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf und suchen, wo möglich, eine einvernehmliche Regelung.

Vertreten

Wenn nötig, vertreten wir Sie konsequent vor dem Familiengericht.

Leistungen

Unser Angebot im Überblick

Ihre Ansprechpartnerin

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Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0
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