Familienrecht
Trennung und Scheidung sind persönliche Einschnitte mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen. Wir beraten Sie mit Klarheit und Diskretion – und mit Blick auf eine tragfähige Lösung.
Worauf es ankommt
Das Trennungsjahr
Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Schon in dieser Zeit stellen sich Fragen zu Unterhalt, Wohnung und Vermögen.
Unterhalt
Der Kindesunterhalt orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Beim Ehegattenunterhalt kommt es auf Einkommen, Bedarf und die Umstände der Ehe an.
Zugewinn und Versorgungsausgleich
Im gesetzlichen Güterstand wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Rentenanwartschaften werden im Versorgungsausgleich geteilt.
Die Kinder im Mittelpunkt
Sorge- und Umgangsrecht richten sich nach dem Kindeswohl. Einvernehmliche Regelungen sind für alle Beteiligten meist der beste Weg.
So begleiten wir Sie
Wir klären Ihre Situation, Ihre Ziele und die nächsten Schritte – vertraulich und in Ruhe.
Wir berechnen Ansprüche, zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf und suchen, wo möglich, eine einvernehmliche Regelung.
Wenn nötig, vertreten wir Sie konsequent vor dem Familiengericht.
Unser Angebot im Überblick
- Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung
- Berechnung und Durchsetzung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Durchführung von Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Vertretung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Beratung zum Versorgungsausgleich
Ihre Ansprechpartnerin
Sprechen Sie mit uns.
Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München
