Erbrecht
Wer frühzeitig regelt, was mit seinem Vermögen geschehen soll, erspart seinen Angehörigen Streit und Unsicherheit. Ist ein Erbfall eingetreten, helfen wir, ihn geordnet abzuwickeln.
Worauf es ankommt
Testament und Erbvertrag
Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge – sie entspricht oft nicht den eigenen Vorstellungen. Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell errichtet werden.
Der Pflichtteil
Nahe Angehörige wie Kinder und Ehegatten haben auch bei Enterbung Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils – als Geldanspruch.
Die Erbengemeinschaft
Mehrere Erben verwalten den Nachlass gemeinsam, bis er auseinandergesetzt ist. Wir begleiten die Auseinandersetzung – möglichst einvernehmlich.
So begleiten wir Sie
Wir verschaffen uns einen Überblick über Familie, Vermögen und Ihre Wünsche.
Wir entwerfen Testament oder Erbvertrag und stimmen die Regelungen auf Ihre Situation ab.
Im Erbfall begleiten wir Sie bei Auseinandersetzung, Pflichtteilsfragen und Testamentsvollstreckung.
Ihre Ansprechpartnerin
Sprechen Sie mit uns.
Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München
