Planung der Unternehmensnachfolge
Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation oder einen Nachfolger ist ein langfristiger Prozess. Erbrecht, Gesellschaftsrecht und steuerliche Fragen müssen dabei aufeinander abgestimmt sein. Wir beraten Unternehmerinnen und Unternehmer bei der rechtlichen Gestaltung und arbeiten eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen.
Das Wichtigste im Überblick
Lebzeitige Übertragung und Erbfolge
Die Nachfolge kann zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Verfügung von Todes wegen geregelt werden. Bei lebzeitigen Übertragungen kann sich der Übergeber etwa durch Nießbrauch, Versorgungsleistungen oder Rückforderungsrechte absichern.
Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag
Bei Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften bestimmt der Gesellschaftsvertrag mit, wer Nachfolger werden kann. Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag und testamentarische Regelungen müssen übereinstimmen, da sonst die gewünschte Nachfolge scheitern kann.
Pflichtteilsrisiken
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche weichender Angehöriger können die Liquidität des Unternehmens erheblich belasten. Gestaltungsmittel sind unter anderem notarielle Pflichtteilsverzichte gegen Abfindung und eine frühzeitige Übertragung, da Schenkungen im Rahmen der Pflichtteilsergänzung über die Zeit an Gewicht verlieren.
Absicherung und Steuern
Eine Unternehmervollmacht oder Vorsorgevollmacht stellt die Handlungsfähigkeit bei Krankheit oder Unfall sicher. Eine Testamentsvollstreckung kann die Fortführung sichern. Das Erbschaftsteuerrecht sieht für Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen Verschonungsregelungen vor, die eine Abstimmung mit der steuerlichen Beratung erfordern.
So gehen wir vor
Wir erfassen Unternehmensstruktur, Gesellschaftsverträge, familiäre Situation und Ihre Ziele und identifizieren Handlungsbedarf und Risiken.
Gemeinsam mit Ihrer steuerlichen Beratung entwickeln wir ein abgestimmtes Konzept aus lebzeitigen Übertragungen, Testament, gesellschaftsvertraglichen Anpassungen und Vollmachten.
Wir entwerfen die erforderlichen Verträge und Verfügungen, begleiten Gespräche mit den Beteiligten und stimmen die Beurkundung mit dem Notar ab.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Möglichst mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. So bleibt Zeit für die Einarbeitung eines Nachfolgers, die Abstimmung mit Angehörigen und die Nutzung zeitabhängiger Gestaltungsmöglichkeiten.
Was geschieht, wenn keine Nachfolge geregelt ist?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, was die Fortführung des Unternehmens erschweren kann.
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