Berechnung und Durchsetzung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
Unterhalt sichert den Lebensbedarf von Kindern und Ehegatten nach einer Trennung. Seine Berechnung hängt von zahlreichen Einzelheiten ab – vom bereinigten Einkommen über den Bedarf bis zur Leistungsfähigkeit. Wir berechnen Ansprüche sorgfältig und setzen sie für Sie durch oder prüfen Forderungen, die an Sie gerichtet werden.
Das Wichtigste im Überblick
Kindesunterhalt
Eltern sind ihren Kindern als Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet (§§ 1601 ff. BGB). Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht in der Regel durch Betreuung, der andere durch Zahlung. Als Orientierung für die Höhe dienen die Düsseldorfer Tabelle und in Bayern die Süddeutschen Leitlinien (SüdL) in der jeweils aktuellen Fassung. Das Kindergeld wird anteilig angerechnet.
Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
Während der Trennung kann ein Ehegatte Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen verlangen (§ 1361 BGB). Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Nachehelicher Unterhalt besteht nur aus bestimmten Gründen, etwa wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit. Ansprüche können der Höhe nach herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden.
Auskunft und Leistungsfähigkeit
Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte sind einander zur Auskunft über Einkommen und Vermögen verpflichtet. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen. Dem Pflichtigen muss ein angemessener Selbstbehalt verbleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Unterhalt für die Vergangenheit
Unterhalt kann für zurückliegende Zeiträume grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem der Pflichtige zur Auskunft aufgefordert, in Verzug gesetzt oder der Anspruch rechtshängig gemacht wurde (§ 1613 BGB). Ein frühzeitiges Auskunfts- oder Zahlungsverlangen ist daher wichtig.
So gehen wir vor
Wir fordern die erforderlichen Einkommens- und Vermögensbelege an und sichern damit zugleich Ihre Ansprüche für die Vergangenheit. Ihre eigenen Unterlagen prüfen wir auf unterhaltsrechtlich relevante Positionen.
Auf dieser Grundlage erstellen wir eine nachvollziehbare Unterhaltsberechnung und erläutern Ihnen die maßgeblichen Annahmen und Spielräume.
Wir verhandeln mit der Gegenseite über eine Einigung, die auch in einer vollstreckbaren Urkunde festgehalten werden kann. Gelingt das nicht, machen wir den Anspruch beim Familiengericht geltend oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.
Häufige Fragen
Gilt die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine von den Gerichten verwendete Richtlinie. Sie bietet eine Orientierung für den Regelfall. Im Einzelfall können Zu- oder Abschläge geboten sein.
Wie lange wird Kindesunterhalt gezahlt?
Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit. Solange sich das Kind in einer angemessenen Schul- oder Berufsausbildung befindet, besteht sie grundsätzlich fort. Ab Volljährigkeit sind beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig.
Ihre Ansprechpartnerin
Sprechen Sie mit uns.
Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München
