Begleitung einvernehmlicher Lösungen ohne Gerichtsverfahren
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht entschieden werden. Eine außergerichtliche Einigung spart häufig Zeit und Kosten und lässt Raum für Lösungen, die ein Gericht nicht anordnen könnte. Wir begleiten Sie in Verhandlungen und halten Ergebnisse rechtssicher fest.
Das Wichtigste im Überblick
Außergerichtliche Einigung
Die Beteiligten können ihre Streitigkeiten jederzeit durch einen Vergleich beilegen, in dem sie gegenseitig nachgeben. Neben der anwaltlich begleiteten Verhandlung stehen Mediation und Schlichtung als strukturierte Verfahren zur Verfügung.
Absicherung der Einigung
Eine Einigung kann so gestaltet werden, dass aus ihr vollstreckt werden kann, etwa durch eine notarielle Urkunde mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung oder einen Anwaltsvergleich. Bestimmte Vereinbarungen, etwa im Familienrecht, bedürfen ohnehin der notariellen Form.
Verjährung und Fristen
Schweben zwischen den Parteien Verhandlungen über einen Anspruch, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt, bis eine Seite die Fortsetzung verweigert. Gesetzliche Ausschluss- und Rechtsmittelfristen laufen dagegen weiter und müssen beachtet werden.
Grenzen
Manche Rechtsfolgen können nur durch ein Gericht herbeigeführt werden, etwa die Scheidung selbst. Auch dann lassen sich die Folgefragen häufig vorab einvernehmlich regeln.
So gehen wir vor
Wir erarbeiten mit Ihnen, worauf es Ihnen wirklich ankommt, und schätzen Ihre rechtliche Position realistisch ein.
Wir führen die Verhandlungen mit der Gegenseite oder deren Anwälten konstruktiv und sachlich und empfehlen gegebenenfalls eine Mediation.
Wir halten die Einigung in einer rechtssicheren Vereinbarung fest und sorgen, wo erforderlich, für die notwendige Form oder Vollstreckbarkeit.
Häufige Fragen
Ist eine außergerichtliche Einigung genauso verbindlich wie ein Urteil?
Ein Vergleich ist ein verbindlicher Vertrag. Soll unmittelbar daraus vollstreckt werden können, muss er in einer vollstreckbaren Form errichtet werden, etwa als notarielle Urkunde oder Anwaltsvergleich.
Worin unterscheidet sich diese Begleitung von einer Mediation?
Bei der anwaltlichen Begleitung vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen. In einer Mediation ist die Mediatorin dagegen neutral und berät keine der Parteien einseitig.
Ihre Ansprechpartnerin
Sprechen Sie mit uns.
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