Mediation

Durchführung von Familienmediationen

In einer Familienmediation erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Partner eigenverantwortlich Lösungen für Trennung, Scheidungsfolgen oder Fragen zu den Kindern. Die Mediation wird bei uns von Dr. Ingeborg Wiedemann, ausgebildete Mediatorin, geleitet. Sie strukturiert die Gespräche, ist beiden Seiten gegenüber neutral und berät keine Partei einseitig.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Grundsätze nach dem Mediationsgesetz

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien mithilfe einer Mediatorin freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung anstreben. Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Die Mediatorin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Neutralität der Mediatorin

Die Mediatorin ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet und hat keine Entscheidungsbefugnis. Sie berät keine Partei einseitig rechtlich. Wer als Mediatorin tätig ist, darf in derselben Sache nicht zugleich oder anschließend eine Partei anwaltlich vertreten.

Rechtliche Absicherung der Ergebnisse

Wir empfehlen beiden Parteien, die erarbeiteten Ergebnisse vor Abschluss durch eigene Anwältinnen oder Anwälte prüfen zu lassen. Vereinbarungen etwa zum Zugewinnausgleich, zum Versorgungsausgleich oder zum nachehelichen Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung bedürfen der notariellen Beurkundung oder gerichtlichen Protokollierung.

Verhältnis zum Scheidungsverfahren

Die Scheidung selbst kann nur das Familiengericht aussprechen. Eine Mediation kann das Verfahren aber erheblich entlasten, weil die Folgesachen bereits einvernehmlich geregelt sind.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Informationsgespräch

In einem ersten gemeinsamen Gespräch erläutern wir Ablauf, Rolle der Mediatorin und Kosten. Sie entscheiden dann, ob Sie die Mediation beginnen möchten.

Mediationssitzungen

In mehreren Sitzungen werden die Themen gesammelt, Interessen herausgearbeitet und Lösungsoptionen entwickelt. Die Mediatorin achtet auf ein ausgewogenes Gespräch und die Offenlegung der notwendigen Informationen.

Abschlussvereinbarung

Die Ergebnisse werden in einem Memorandum festgehalten, das Sie von Ihren eigenen Anwälten prüfen lassen können und das als Grundlage für eine notarielle Vereinbarung dienen kann.

Häufige Fragen

Kann die Mediatorin uns später im Scheidungsverfahren vertreten?

Nein. Wegen ihrer neutralen Rolle darf die Mediatorin in derselben Sache keine Partei anwaltlich vertreten. Den Scheidungsantrag stellt eine andere Anwältin oder ein anderer Anwalt, die die Vereinbarung auch rechtlich prüfen können.

Was passiert, wenn die Mediation scheitert?

Die Mediation kann jederzeit beendet werden. Ihnen stehen dann alle anderen Wege einschließlich eines Gerichtsverfahrens offen. Was in der Mediation besprochen wurde, bleibt vertraulich.

Ihre Ansprechpartnerin

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0
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