Allgemeines Zivilrecht

Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Ob durch eine Vertragsverletzung, einen Unfall oder eine unerlaubte Handlung – entstandene Schäden sollen ersetzt werden. Ebenso wichtig ist es, unberechtigte Forderungen zurückzuweisen. Wir prüfen Ansprüche sorgfältig und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Anspruchsgrundlagen

Schadensersatzansprüche ergeben sich insbesondere aus Pflichtverletzungen innerhalb eines Vertragsverhältnisses (§ 280 BGB) oder aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB). Voraussetzung ist in der Regel ein Verschulden. In bestimmten Bereichen gilt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.

Umfang des Ersatzes

Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Ersetzt werden materielle Schäden und, bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung, auch ein angemessenes Schmerzensgeld. Ein Mitverschulden des Geschädigten mindert den Anspruch.

Beweislast

Grundsätzlich muss der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen, einschließlich des Ursachenzusammenhangs und der Schadenshöhe. Bei vertraglichen Pflichtverletzungen wird das Verschulden vermutet.

Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Prüfung

Wir prüfen Haftungsgrund, Schadenshöhe, Beweislage und Verjährung und geben Ihnen eine realistische Einschätzung.

Außergerichtliche Klärung

Wir machen den Anspruch schriftlich geltend oder weisen unberechtigte Forderungen zurück und binden gegebenenfalls Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen ein.

Gerichtliche Vertretung

Kommt keine Einigung zustande, vertreten wir Sie im Klageverfahren und prüfen jederzeit die Möglichkeit eines Vergleichs.

Häufige Fragen

Was muss ich als Geschädigter beweisen?

Sie müssen in der Regel das schädigende Ereignis, den Ursachenzusammenhang und die Höhe des Schadens darlegen und beweisen. Bewahren Sie daher Belege, Fotos und Korrespondenz sorgfältig auf.

Übernimmt meine Versicherung die Abwehr?

Eine Haftpflichtversicherung prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche grundsätzlich auf eigene Kosten ab. Voraussetzung ist, dass Sie den Schadensfall rechtzeitig melden und Ihre Obliegenheiten erfüllen.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0
Weitere Leistungen · Allgemeines Zivilrecht
VerkehrsrechtKaufrecht