Anwendung und Auslegung kirchlicher Arbeitsvertragsordnungen (AVR, ABD u. a.)
Vergütung, Arbeitszeit und weitere Arbeitsbedingungen richten sich in kirchlichen Einrichtungen meist nach eigenen Arbeitsvertragsordnungen – etwa den AVR von Caritas und Diakonie, dem ABD der bayerischen (Erz-)Diözesen oder der KAVO. Wir beraten zur Anwendung und Auslegung dieser Regelwerke im Einzelfall und bei der Gestaltung.
Das Wichtigste im Überblick
Vielfalt der Regelwerke
Je nach Träger, Konfession und Region gelten unterschiedliche Ordnungen: die AVR des Deutschen Caritasverbandes, die AVR der Diakonie Deutschland und regionale diakonische Fassungen, für die bayerischen (Erz-)Diözesen das ABD, in anderen Bistümern etwa die KAVO. Manche Einrichtungen wenden auch Tarifverträge des öffentlichen Dienstes an.
Entstehung im Dritten Weg
Die Ordnungen werden von Arbeitsrechtlichen bzw. Regional-Kommissionen beschlossen, die paritätisch mit Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden besetzt sind – nicht durch Verhandlungen mit Gewerkschaften.
Geltung im Arbeitsverhältnis
Anders als Tarifverträge wirken kirchliche Arbeitsvertragsordnungen nicht normativ, sondern gelten über eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag. Die genaue Formulierung dieser Bezugnahme entscheidet darüber, welche Fassung gilt und ob spätere Änderungen erfasst werden.
Gerichtliche Kontrolle und Eingruppierung
Staatliche Arbeitsgerichte prüfen die Ordnungen als vertraglich einbezogene Regelungen. Bei unveränderter Gesamtübernahme legt die Rechtsprechung einen eingeschränkten Kontrollmaßstab an. Häufiger Streitpunkt ist die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Vergütungsordnung.
So gehen wir vor
Wir prüfen Arbeitsverträge und Bezugnahmeklauseln und stellen fest, welche Ordnung in welcher Fassung anzuwenden ist.
Wir legen die einschlägigen Bestimmungen aus, etwa zu Eingruppierung, Zulagen, Arbeitszeit oder Kündigungsfristen, und bewerten die Rechtslage nachvollziehbar.
Wir unterstützen bei der Anwendung in der Personalpraxis, bei Vertragsanpassungen und bei der Umsetzung von Beschlüssen der Kommissionen.
Häufige Fragen
Sind AVR oder ABD Tarifverträge?
Nein. Kirchliche Arbeitsvertragsordnungen entstehen nicht durch Verhandlungen mit Gewerkschaften, sondern im Dritten Weg. Sie gelten über die Bezugnahme im Arbeitsvertrag.
Gelten Änderungen der Arbeitsvertragsordnung automatisch?
Das hängt von der Bezugnahmeklausel ab. Verweist der Arbeitsvertrag dynamisch auf die Ordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung, werden Änderungen grundsätzlich erfasst.
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