Beratung kirchlicher Einrichtungen und ihrer Mitarbeitenden
Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst werfen neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen besondere Fragen zu kirchlichen Anforderungen und Loyalität auf. Die Neufassung der Grundordnung und die Rechtsprechung haben die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren verändert. Wir beraten kirchliche Dienstgeber ebenso wie Mitarbeitende.
Das Wichtigste im Überblick
Grundordnung des kirchlichen Dienstes
Die 2022 neu gefasste Grundordnung des kirchlichen Dienstes stellt die Verantwortung der Einrichtung für ihr kirchliches Profil in den Vordergrund. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, ist danach rechtlichen Bewertungen entzogen. Kirchenfeindliches Verhalten und der Austritt aus der katholischen Kirche können weiterhin arbeitsrechtliche Bedeutung haben.
Evangelischer Bereich
Für den evangelischen Bereich bestimmt die Mitarbeitsrichtlinie der EKD die kirchlichen Anforderungen an die berufliche Mitarbeit. Die Landeskirchen und diakonischen Werke setzen sie um und können eigene Regelungen treffen.
Religionszugehörigkeit als Anforderung
Ob die Zugehörigkeit zu einer Kirche für eine Tätigkeit verlangt werden darf, richtet sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Licht des europäischen Rechts. Die Anforderung muss mit Blick auf die konkrete Tätigkeit gerechtfertigt sein und unterliegt gerichtlicher Kontrolle. Dabei ist das kirchliche Selbstbestimmungsrecht zu berücksichtigen.
Allgemeines Arbeitsrecht
Im Übrigen gelten für kirchliche Arbeitsverhältnisse die staatlichen Vorschriften, etwa zu Kündigungsschutz, Befristung, Teilzeit und Urlaub. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis werden vor den staatlichen Arbeitsgerichten verhandelt.
So gehen wir vor
Wir nehmen den Sachverhalt auf und ordnen ein, welche kirchlichen und staatlichen Regelungen maßgeblich sind.
Wir bewerten Rechte und Pflichten, etwa bei Einstellungen, Loyalitätsfragen, Abmahnungen, Kündigungen oder Vergütungsansprüchen, und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf.
Wir führen Gespräche und Verhandlungen und vertreten Sie erforderlichenfalls vor den staatlichen Arbeitsgerichten.
Häufige Fragen
Kann der Kirchenaustritt zur Kündigung führen?
Nach der Grundordnung kann der Austritt aus der katholischen Kirche weiterhin arbeitsrechtliche Folgen haben. Ob eine Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt ist, hängt von der Tätigkeit und den Umständen ab und ist gerichtlich überprüfbar.
Gilt die neue Grundordnung automatisch in jeder Einrichtung?
Die Grundordnung wird von den einzelnen (Erz-)Diözesen in Kraft gesetzt. Rechtlich selbstständige Träger müssen sie in der Regel zusätzlich übernehmen, um der kirchlichen Arbeitsrechtsordnung zu unterfallen.
Ihre Ansprechpartner
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