Arbeitsrecht

Kirchliches Arbeitsrecht

Kirchen und ihre Einrichtungen – etwa in Caritas und Diakonie – gestalten ihr Arbeitsrecht in vielen Bereichen selbst. Wir kennen die Besonderheiten dieses Systems und beraten Einrichtungen ebenso wie Mitarbeitende.

Worauf es ankommt

Die Besonderheiten im Überblick

Eigenes kollektives Arbeitsrecht

An die Stelle von Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträgen treten Mitarbeitervertretungsordnungen (MAVO, MVG) und auf dem „Dritten Weg“ beschlossene Arbeitsvertragsordnungen – etwa die AVR von Caritas und Diakonie, das ABD der bayerischen (Erz-)Diözesen oder die KAVO.

Loyalitätsanforderungen

Die Anforderungen an die Loyalität von Mitarbeitenden haben sich durch Rechtsprechung und neue kirchliche Grundordnungen deutlich gewandelt und müssen heute konkret begründet sein.

Eigene Gerichtsbarkeit

Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht werden vor kirchlichen Arbeitsgerichten und Schlichtungsstellen ausgetragen, individualrechtliche Streitigkeiten weiterhin vor den staatlichen Arbeitsgerichten.

Anwendung der Arbeitsvertragsordnungen

Eingruppierung, Vergütung und Arbeitszeit richten sich nach der jeweils anwendbaren Arbeitsvertragsordnung – mit zahlreichen Detailfragen in der Praxis.

Unsere Beratung

So begleiten wir Sie

Einordnung

Wir klären, welche kirchlichen Regelwerke für Ihre Einrichtung oder Ihr Arbeitsverhältnis maßgeblich sind.

Beratung

Wir beraten zu Eingruppierung, Beteiligung der Mitarbeitervertretung und Gestaltung von Dienstvereinbarungen.

Vertretung

Wir vertreten Sie vor kirchlichen und staatlichen Arbeitsgerichten.

Leistungen

Unser Angebot im Überblick

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

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