Kirchliches Arbeitsrecht
Kirchen und ihre Einrichtungen – etwa in Caritas und Diakonie – gestalten ihr Arbeitsrecht in vielen Bereichen selbst. Wir kennen die Besonderheiten dieses Systems und beraten Einrichtungen ebenso wie Mitarbeitende.
Die Besonderheiten im Überblick
Eigenes kollektives Arbeitsrecht
An die Stelle von Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträgen treten Mitarbeitervertretungsordnungen (MAVO, MVG) und auf dem „Dritten Weg“ beschlossene Arbeitsvertragsordnungen – etwa die AVR von Caritas und Diakonie, das ABD der bayerischen (Erz-)Diözesen oder die KAVO.
Loyalitätsanforderungen
Die Anforderungen an die Loyalität von Mitarbeitenden haben sich durch Rechtsprechung und neue kirchliche Grundordnungen deutlich gewandelt und müssen heute konkret begründet sein.
Eigene Gerichtsbarkeit
Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht werden vor kirchlichen Arbeitsgerichten und Schlichtungsstellen ausgetragen, individualrechtliche Streitigkeiten weiterhin vor den staatlichen Arbeitsgerichten.
Anwendung der Arbeitsvertragsordnungen
Eingruppierung, Vergütung und Arbeitszeit richten sich nach der jeweils anwendbaren Arbeitsvertragsordnung – mit zahlreichen Detailfragen in der Praxis.
So begleiten wir Sie
Wir klären, welche kirchlichen Regelwerke für Ihre Einrichtung oder Ihr Arbeitsverhältnis maßgeblich sind.
Wir beraten zu Eingruppierung, Beteiligung der Mitarbeitervertretung und Gestaltung von Dienstvereinbarungen.
Wir vertreten Sie vor kirchlichen und staatlichen Arbeitsgerichten.
Ihre Ansprechpartner
Sprechen Sie mit uns.
Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München


