Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder ein Streit um Vergütung trifft Sie meist unvorbereitet. Wir verschaffen Ihnen schnell Klarheit über Ihre Rechte und setzen sie konsequent durch.

3 Wochen So lange haben Sie nach Zugang einer Kündigung Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Melden Sie sich frühzeitig – wir prüfen Ihre Kündigung kurzfristig.
Worauf es ankommt

Was Arbeitnehmer wissen sollten

Fristen beachten

Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.

Nichts vorschnell unterschreiben

Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Ansprüche abschneiden. Lassen Sie sie vor der Unterschrift prüfen.

Abfindung ist Verhandlungssache

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis hängt die Höhe vor allem von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab.

Ausschlussfristen im Blick

Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen kurze Ausschlussfristen vor. Nach deren Ablauf verfallen Ansprüche etwa auf Vergütung oder Überstunden.

Unsere Beratung

So begleiten wir Sie

Erstgespräch und Prüfung

Wir prüfen Kündigung, Vertrag und Unterlagen kurzfristig und sagen Ihnen offen, wie wir Ihre Chancen einschätzen.

Strategie festlegen

Gemeinsam entscheiden wir, ob Klage, Verhandlung oder beides der richtige Weg ist – ausgerichtet auf Ihr Ziel: Weiterbeschäftigung oder ein guter Abschluss.

Durchsetzen

Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht – vom Gütetermin bis zum Urteil.

Leistungen

Unser Angebot im Überblick

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

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