Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Vertretung bei Diskriminierung und Mobbing (AGG)

Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren oder am Arbeitsplatz und fortgesetzte Anfeindungen sind belastend und rechtlich nicht hinzunehmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das allgemeine Arbeitsrecht bieten Schutz, setzen aber kurze Fristen. Wir beraten Sie vertraulich und vertreten Ihre Ansprüche.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Geschützte Merkmale

Das AGG verbietet Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Der Schutz gilt bereits im Bewerbungsverfahren und umfasst auch Belästigungen und sexuelle Belästigungen. Beschäftigte haben das Recht, sich bei der zuständigen Stelle im Betrieb zu beschweren.

Entschädigung und Schadensersatz

Bei einem Verstoß können Ansprüche auf Ersatz des materiellen Schadens und auf eine angemessene Entschädigung für immaterielle Schäden bestehen. Nach § 15 AGG müssen diese Ansprüche innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Lehnt der Arbeitgeber ab, ist innerhalb von drei Monaten nach der schriftlichen Geltendmachung Klage zu erheben.

Beweiserleichterung

Wer Indizien darlegt, die eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals vermuten lassen, muss die Benachteiligung nicht vollständig beweisen. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass kein Verstoß vorliegt. Die Indizien müssen aber konkret und nachvollziehbar sein.

Mobbing

Für Mobbing gibt es keine eigene gesetzliche Regelung. Ansprüche können sich aus der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben, etwa auf Unterlassung, Schutzmaßnahmen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Die Durchsetzung hängt wesentlich davon ab, wie gut sich die Vorfälle belegen lassen.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Vertrauliche Bestandsaufnahme

Wir hören Ihnen zu, ordnen die Vorfälle rechtlich ein und klären, welche Fristen bereits laufen.

Nachweise aufbereiten

Wir unterstützen Sie dabei, Vorfälle, Zeugen und Dokumente strukturiert festzuhalten, damit Ihre Darstellung belastbar ist.

Ansprüche geltend machen

Wir machen Ihre Ansprüche fristgerecht geltend und suchen, wo sinnvoll, eine Lösung mit dem Arbeitgeber. Andernfalls vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie kann ich Mobbing nachweisen?

Am besten durch ein zeitnah geführtes Tagebuch mit konkreten Vorfällen sowie durch E-Mails, Nachrichten, Zeugen und ärztliche Unterlagen. Allgemeine Schilderungen reichen vor Gericht meist nicht aus. Wir helfen Ihnen, die Vorfälle so zu dokumentieren, dass sie rechtlich verwertbar sind.

Darf mich mein Arbeitgeber benachteiligen, weil ich mich beschwert habe?

Nein. Das AGG verbietet Maßregelungen wegen der Inanspruchnahme der Rechte aus dem Gesetz, etwa wegen einer Beschwerde. Auch Zeugen, die Sie unterstützen, sind geschützt.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0