Durchsetzung von Vergütungs-, Überstunden- und Urlaubsansprüchen
Ausstehendes Gehalt, nicht vergütete Überstunden oder verweigerter Urlaub belasten das Arbeitsverhältnis erheblich. Viele dieser Ansprüche können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Das Wichtigste im Überblick
Vergütung
Der Anspruch auf Vergütung ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Der gesetzliche Mindestlohn darf nicht unterschritten werden. Dazu zählen auch variable Bestandteile wie Boni oder Provisionen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lohnansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren, können aber durch Ausschlussfristen deutlich früher verfallen.
Ausschlussfristen
Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen vor, dass Ansprüche innerhalb weniger Monate schriftlich oder in Textform geltend gemacht und gegebenenfalls eingeklagt werden müssen. Ob eine solche Klausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Sicherheitshalber sollten Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden.
Überstunden
Überstunden sind zu vergüten oder auszugleichen, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden und keine wirksame Pauschalabgeltung vereinbart ist. Im Streitfall müssen Arbeitnehmer die geleisteten Stunden und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber konkret darlegen. Eigene Aufzeichnungen sind dafür sehr hilfreich.
Urlaub
Nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht ein gesetzlicher Mindesturlaub. Vertraglich kann mehr vereinbart sein. Urlaub verfällt in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen und zur Urlaubnahme aufgefordert hat. Endet das Arbeitsverhältnis, ist nicht genommener Urlaub abzugelten.
So gehen wir vor
Wir werten Vertrag, Abrechnungen und Ihre Aufzeichnungen aus und berechnen, welche Beträge oder Urlaubstage offen sind. Dabei prüfen wir Ausschluss- und Verjährungsfristen.
Wir machen die Ansprüche fristwahrend und in der erforderlichen Form gegenüber dem Arbeitgeber geltend und begründen sie nachvollziehbar.
Zahlt der Arbeitgeber nicht oder lehnt er ab, erheben wir Klage beim Arbeitsgericht und vertreten Sie im Verfahren.
Häufige Fragen
Ich habe meine Überstunden nicht aufgeschrieben. Habe ich trotzdem Chancen?
Das ist möglich, aber schwieriger. Neben eigenen Notizen können E-Mails, Kalendereinträge, Zugangsdaten oder Zeugen als Nachweis dienen. Wie belastbar das im Einzelfall ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
Kann ich offene Ansprüche auch im laufenden Arbeitsverhältnis geltend machen?
Ja. Das Arbeitsrecht verbietet es dem Arbeitgeber, Sie wegen der zulässigen Ausübung Ihrer Rechte zu benachteiligen. Wir besprechen mit Ihnen, wie sich Ihre Ansprüche sichern lassen, ohne das Arbeitsverhältnis unnötig zu belasten.
Ihre Ansprechpartner
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Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München


