Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Personalentscheidungen haben rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Wir beraten Unternehmen vorausschauend – damit Maßnahmen vor Gericht Bestand haben und im Betrieb funktionieren.

Worauf es für Arbeitgeber ankommt

Kündigungen sorgfältig vorbereiten

Ob verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt: Die Wirksamkeit hängt von Dokumentation, Sozialauswahl und der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) ab.

Mitbestimmung ernst nehmen

In sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Betriebsrat Beteiligungsrechte. Wer ihn früh einbindet, vermeidet Verzögerungen und Einigungsstellenverfahren.

Verträge, die halten

Arbeitsvertragsklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle. Unwirksame Regelungen zu Überstunden, Ausschlussfristen oder Rückzahlungen entfallen im Streitfall ersatzlos.

Umstrukturierungen planen

Betriebsänderungen erfordern regelmäßig Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan. Bei Massenentlassungen bestehen zusätzliche Anzeige- und Konsultationspflichten.

Unsere Beratung

So begleiten wir Sie

Analyse

Wir verschaffen uns ein genaues Bild von Ihrem Unternehmen, der Ausgangslage und Ihren Zielen.

Planung

Wir entwickeln eine rechtssichere Vorgehensweise – mit Zeitplan, Dokumentation und Kommunikation gegenüber Betriebsrat und Belegschaft.

Begleitung

Wir setzen Maßnahmen mit Ihnen um, führen Verhandlungen und vertreten Sie vor Einigungsstelle und Arbeitsgericht.

Leistungen

Unser Angebot im Überblick

Ihre Ansprechpartner

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Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

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