Rechtssichere Gestaltung von Arbeitszeit-, Homeoffice- und Datenschutzregelungen
Flexible Arbeitsmodelle und digitale Werkzeuge verändern die Organisation der Arbeit. Damit wachsen die Anforderungen an Arbeitszeiterfassung, an Regelungen zum mobilen Arbeiten und an den Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten. Wir gestalten Regelungen, die praktikabel sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Das Wichtigste im Überblick
Arbeitszeitrecht
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden, mit Verlängerungsmöglichkeit auf zehn Stunden bei entsprechendem Ausgleich. Es schreibt Ruhepausen und eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit.
Homeoffice und mobile Arbeit
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Grundlage sind Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG mitzubestimmen. Arbeitsschutz, Arbeitszeitrecht und Datenschutz gelten auch außerhalb des Betriebs.
Beschäftigtendatenschutz
Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten richtet sich nach der Datenschutz-Grundverordnung und ergänzenden nationalen Regelungen. Sie muss auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestützt, zweckgebunden und verhältnismäßig sein. Betriebsvereinbarungen können Verarbeitungen näher regeln, müssen aber selbst die Anforderungen der DSGVO erfüllen.
Technische Einrichtungen
Die Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der Mitbestimmung. Das betrifft etwa Zeiterfassungssysteme, Kollaborationssoftware und KI-gestützte Anwendungen.
So gehen wir vor
Wir erfassen bestehende Arbeitszeitmodelle, Systeme und Datenflüsse und gleichen sie mit den rechtlichen Anforderungen ab.
Wir entwerfen Richtlinien, Vertragsklauseln und Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, mobiler Arbeit und Datenverarbeitung und stimmen sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.
Wir begleiten die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und die Einführung im Unternehmen und passen die Regelungen an gesetzliche Neuerungen an.
Häufige Fragen
Muss jede Minute der Arbeitszeit erfasst werden?
Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Die Form der Erfassung kann der Arbeitgeber grundsätzlich wählen. Die Aufzeichnung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch an die Beschäftigten delegiert werden.
Kann Homeoffice wieder beendet werden?
Das hängt von der Rechtsgrundlage ab. Ist mobile Arbeit vertraglich fest vereinbart, ist eine einseitige Beendigung nur eingeschränkt möglich. Betriebsvereinbarungen und Richtlinien sehen häufig Widerrufsregelungen vor.
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