Beratung im Tarifrecht
Tarifverträge prägen in vielen Branchen die Arbeitsbedingungen und die Personalkosten. Ob und in welchem Umfang ein Tarifvertrag gilt, hängt von Mitgliedschaften, vertraglichen Bezugnahmen und staatlichen Erstreckungen ab. Wir beraten Sie zur Anwendung bestehender Tarifverträge und zu tarifpolitischen Entscheidungen.
Das Wichtigste im Überblick
Tarifbindung
Tarifgebunden sind nach § 3 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist. Die Rechtsnormen des Tarifvertrags gelten nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend zwischen beiderseits Tarifgebundenen. Eine Tarifbindung besteht nach einem Verbandsaustritt bis zum Ende des Tarifvertrags fort.
Nachwirkung und Allgemeinverbindlichkeit
Nach Ablauf eines Tarifvertrags gelten seine Rechtsnormen nach § 4 Abs. 5 TVG weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Tarifverträge können zudem nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt werden und gelten dann auch für nicht organisierte Arbeitgeber.
Bezugnahmeklauseln
Viele Arbeitsverträge verweisen auf Tarifverträge. Ob es sich um eine statische oder dynamische Bezugnahme handelt, entscheidet darüber, welche Tarifentwicklungen künftig gelten. Die Auslegung solcher Klauseln ist insbesondere bei Betriebsübergängen und Verbandswechseln von Bedeutung.
Tarifkollision
Gelten in einem Betrieb mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften, regelt § 4a TVG, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist. Maßgeblich ist grundsätzlich der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb.
So gehen wir vor
Wir prüfen, welche Tarifverträge auf Grund von Mitgliedschaft, Allgemeinverbindlichkeit oder Bezugnahme anwendbar sind, und welche Arbeitsverträge betroffen sind.
Wir zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf, etwa eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, einen Haustarifvertrag oder die Anpassung von Bezugnahmeklauseln, und bewerten jeweils die Folgen.
Wir begleiten die Umsetzung, beraten bei Eingruppierungsfragen und unterstützen Sie in Verhandlungen über Haus- und Firmentarifverträge.
Häufige Fragen
Gilt ein Tarifvertrag auch für nicht organisierte Beschäftigte?
Unmittelbar nur, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. In der Praxis wird er jedoch häufig über arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auf alle Beschäftigten angewendet.
Was ist ein Haustarifvertrag?
Ein Haustarifvertrag wird unmittelbar zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einer Gewerkschaft geschlossen. Er ermöglicht auf das Unternehmen zugeschnittene Regelungen, die einem Verbandstarifvertrag vorgehen können.
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