Vertragsrecht

Führung von Vertragsverhandlungen

Gute Verträge entstehen in guten Verhandlungen. Wir bereiten Verhandlungen mit Ihnen vor, führen sie in Ihrem Namen oder begleiten Sie im Hintergrund.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Pflichten bereits vor Vertragsschluss

Schon mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht ein Schuldverhältnis mit Rücksichtnahmepflichten (§ 311 Abs. 2 BGB). Wer diese Pflichten verletzt, etwa durch unzutreffende Angaben oder einen grundlosen Abbruch nach Erwecken eines besonderen Vertrauens, kann schadensersatzpflichtig sein.

Absichtserklärungen und Vorverträge

Ein Letter of Intent oder Memorandum of Understanding ist in der Regel nicht auf einen Vertragsabschluss gerichtet, kann aber einzelne verbindliche Regelungen enthalten, etwa zu Vertraulichkeit oder Exklusivität. Ein Vorvertrag verpflichtet dagegen zum Abschluss des Hauptvertrags und bedarf mitunter derselben Form wie dieser.

Vertraulichkeit

Werden in Verhandlungen sensible Informationen ausgetauscht, sollte vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen setzt zudem voraus, dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Vorbereitung

Wir erarbeiten mit Ihnen Verhandlungsziele, Spielräume und Alternativen und identifizieren die rechtlich und wirtschaftlich entscheidenden Punkte.

Verhandlung

Wir führen die Verhandlung für Sie oder unterstützen Sie mit Formulierungsvorschlägen und rechtlicher Einschätzung in Echtzeit.

Ergebnissicherung

Wir halten Zwischenergebnisse fest und übertragen das Verhandlungsergebnis in einen klaren, belastbaren Vertragstext.

Häufige Fragen

Ist ein Letter of Intent verbindlich?

Grundsätzlich nicht, soweit es um den Abschluss des Hauptvertrags geht. Einzelne Klauseln wie Vertraulichkeit, Exklusivität oder Kostenregelungen können aber verbindlich vereinbart werden.

Können Sie auch in englischer Sprache verhandeln?

Ja, wir führen Verhandlungen auch in englischer Sprache und berücksichtigen dabei die rechtlichen Besonderheiten grenzüberschreitender Verträge.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0