Vertragsrecht

Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinheitlichen Ihre Geschäftsabläufe und regeln wiederkehrende Fragen verbindlich. Wir gestalten AGB, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen und der gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten sollen.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Begriff und Einbeziehung

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen stellt (§ 305 BGB). Gegenüber Verbrauchern werden sie nur Vertragsbestandteil, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und die andere Partei zumutbar von ihnen Kenntnis nehmen kann.

Inhaltskontrolle

Klauseln sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Für Verträge mit Verbrauchern enthält das Gesetz zusätzlich Kataloge verbotener Klauseln. Auch zwischen Unternehmern findet eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB statt.

Transparenz und Rechtsfolgen

Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein. Ist eine Klausel unwirksam, gilt an ihrer Stelle grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Eine Reduzierung auf das gerade noch zulässige Maß findet nicht statt.

Kollidierende Bedingungen

Verweisen im Geschäftsverkehr beide Seiten auf ihre eigenen AGB, gelten widersprechende Klauseln regelmäßig nicht. An ihre Stelle tritt das Gesetz, was für beide Seiten unerwartete Folgen haben kann.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Geschäftsmodell verstehen

Wir analysieren Ihre Abläufe, Ihre Kundengruppen und die typischen Konfliktsituationen in Ihrem Geschäft.

AGB entwerfen

Wir entwerfen AGB, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, und unterscheiden dabei, wo erforderlich, zwischen Verbraucher- und Unternehmerkunden.

Einbindung und Aktualisierung

Wir beraten zur wirksamen Einbeziehung, etwa im Online-Handel, und überprüfen Ihre AGB bei Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung.

Häufige Fragen

Können wir die AGB eines Wettbewerbers übernehmen?

Davon raten wir ab. Fremde AGB passen selten zum eigenen Geschäftsmodell und können urheberrechtlich geschützt sein.

Gelten unsere AGB auch bei mündlichen Aufträgen?

Das hängt davon ab, ob sie wirksam einbezogen wurden. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern sind die Anforderungen geringer als gegenüber Verbrauchern, ein klarer Hinweis ist aber stets ratsam.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

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