Vertragsrecht

Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche

Wird ein Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt, kommt es auf ein zügiges und überlegtes Vorgehen an. Wir setzen Ihre vertraglichen Ansprüche durch und wehren unberechtigte Forderungen ab – außergerichtlich und vor Gericht.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Verzug und Schadensersatz

Leistet der Schuldner nicht rechtzeitig, gerät er in der Regel durch Mahnung in Verzug. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein, gegenüber Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis. Der Gläubiger kann dann Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens verlangen.

Rücktritt und Kündigung

Bei Pflichtverletzungen kann der Gläubiger nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Gerichtliche Durchsetzung

Unbestrittene Geldforderungen lassen sich häufig im gerichtlichen Mahnverfahren titulieren. Bei streitigen Ansprüchen ist Klage zu erheben. Haben die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen, entscheidet ein Schiedsgericht.

Verjährung im Blick behalten

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Bloße Mahnungen hemmen die Verjährung nicht. Dafür sind insbesondere Verhandlungen, ein Mahnbescheid oder eine Klage erforderlich.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Anspruch prüfen

Wir prüfen Vertrag, Korrespondenz und Beweislage und schätzen die Erfolgsaussichten sowie das Kostenrisiko realistisch ein.

Außergerichtlich vorgehen

Wir machen den Anspruch geltend oder weisen ihn zurück und suchen, wo sinnvoll, eine Verhandlungslösung.

Gerichtlich vertreten

Führt dies nicht zum Ziel, vertreten wir Sie im Mahnverfahren, im Klageverfahren und in der Zwangsvollstreckung.

Häufige Fragen

Wann verjährt meine Forderung?

In vielen Fällen nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis erlangt haben. Für bestimmte Ansprüche, etwa Mängelansprüche, gelten kürzere oder längere Fristen.

Wer trägt die Kosten eines Rechtsstreits?

Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten, bei teilweisem Unterliegen werden sie verhältnismäßig geteilt. Die außergerichtlichen Kosten können unter Umständen als Verzugsschaden ersetzt verlangt werden.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

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