Vertragsrecht

Entwurf und Prüfung von Verträgen

Ein klar formulierter Vertrag schafft Verlässlichkeit und beugt Streit vor. Wir entwerfen Verträge, die Ihre Interessen abbilden, und prüfen Vertragsentwürfe Ihrer Geschäftspartner auf Risiken.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Vertragsfreiheit und ihre Grenzen

Im deutschen Recht können die Parteien den Inhalt ihrer Verträge weitgehend frei bestimmen. Grenzen ergeben sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften, aus dem Verbot sittenwidriger Geschäfte und – bei vorformulierten Bedingungen – aus der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

Formvorschriften

Die meisten Verträge sind formfrei wirksam. Für bestimmte Geschäfte schreibt das Gesetz jedoch Schriftform, Textform oder notarielle Beurkundung vor, etwa beim Grundstückskauf. Ein Verstoß kann zur Unwirksamkeit führen.

Gesetzliche Auffangregeln

Was die Parteien nicht regeln, bestimmt das Gesetz. Diese Regeln passen aber nicht immer zu den Interessen der Beteiligten, etwa bei Haftung, Gewährleistung, Laufzeit oder Kündigung.

Verjährung

Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat (§§ 195, 199 BGB). Für zahlreiche Ansprüche gelten abweichende Fristen.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Interessen erfassen

Wir klären mit Ihnen den wirtschaftlichen Hintergrund, Ihre Ziele und die Punkte, die Ihnen besonders wichtig sind.

Entwurf oder Prüfung

Wir erstellen einen verständlichen Vertragsentwurf oder prüfen den vorgelegten Entwurf und kennzeichnen Risiken mit konkreten Änderungsvorschlägen.

Abstimmung und Abschluss

Wir besprechen die Ergebnisse mit Ihnen und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Unterzeichnung.

Häufige Fragen

Reicht ein Muster aus dem Internet?

Muster können eine Orientierung bieten, berücksichtigen aber weder Ihre konkrete Situation noch aktuelle Rechtsprechung. Gerade bei wirtschaftlich bedeutsamen Verträgen empfiehlt sich eine individuelle Gestaltung.

Prüfen Sie auch englischsprachige Verträge?

Ja, wir prüfen und entwerfen auch Verträge in englischer Sprache. Bei Verträgen mit Auslandsbezug achten wir zusätzlich auf Rechtswahl und Gerichtsstand.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

089 55 26 26 0