Mietrecht

Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen sowie Vertretung in Räumungsverfahren

Die Kündigung eines Mietverhältnisses hat für Vermieter wie Mieter weitreichende Folgen. Wir prüfen Kündigungen, setzen berechtigte Kündigungen durch, wehren unberechtigte ab und vertreten Sie im Räumungsverfahren.

Rechtliche Grundzüge

Das Wichtigste im Überblick

Ordentliche Kündigung von Wohnraum

Der Vermieter benötigt für eine ordentliche Kündigung ein berechtigtes Interesse, insbesondere Eigenbedarf, eine erhebliche schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters oder eine Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung (§ 573 BGB). Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss die Gründe angeben. Die Kündigungsfrist des Vermieters verlängert sich mit der Dauer des Mietverhältnisses.

Fristlose Kündigung

Aus wichtigem Grund kann jede Vertragspartei fristlos kündigen (§ 543 BGB), etwa bei erheblichem Zahlungsrückstand des Mieters. In der Regel ist zuvor eine Abmahnung erforderlich, beim Zahlungsverzug jedoch nicht. Begleicht der Mieter den Rückstand innerhalb der gesetzlichen Schonfrist nach Zustellung der Räumungsklage, kann die fristlose Kündigung unwirksam werden.

Widerspruch des Mieters

Der Mieter kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde (§ 574 BGB). Die Gerichte wägen dabei die Interessen beider Seiten ab.

Räumungsverfahren

Räumt der Mieter nicht freiwillig, muss der Vermieter einen Räumungstitel erwirken. Eine eigenmächtige Räumung ist unzulässig. Räumungssachen werden von den Gerichten vorrangig behandelt. Das Gericht kann dem Mieter eine Räumungsfrist gewähren. Im Gewerbemietrecht gelten die besonderen Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht.

Unsere Arbeit

So gehen wir vor

Kündigung prüfen

Wir prüfen die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung oder die Voraussetzungen einer beabsichtigten Kündigung.

Erklärung und Verhandlung

Wir formulieren Kündigung oder Widerspruch und loten Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung, etwa eines Aufhebungsvertrags, aus.

Gerichtliche Vertretung

Wir vertreten Sie im Räumungsprozess und, auf Seiten des Vermieters, bei der anschließenden Vollstreckung.

Häufige Fragen

Kann ich wegen Eigenbedarfs kündigen?

Eigenbedarf liegt vor, wenn Sie die Räume für sich, Familienangehörige oder Angehörige Ihres Haushalts benötigen. Der Bedarf muss ernsthaft bestehen und in der Kündigung nachvollziehbar dargelegt werden.

Wie lange dauert ein Räumungsverfahren?

Das hängt von der Auslastung des Gerichts, der Verteidigung des Mieters und einer etwaigen Räumungsfrist ab. Eine verlässliche Prognose ist erst nach Prüfung des Einzelfalls möglich.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie mit uns.

Gewürzmühlstraße 5 · 80538 München

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